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1st Juli
2010
written by admin

Urlauber sollten für unverzichtbare Medikamente eine Bescheinigung ihres Arztes mitführen. Wer in andere Länder fährt, nimmt am besten eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mit.

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens reicht ein Dokument, das vom Arzt ausgefüllt und von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt wurde. Das entsprechende Formular findet man unter bfarm.de.
( http://www.bfarm.de/cae/servlet/cont…g_formular.pdf  )

Für Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung gemäß den Richtlinien des International Narcotics Control Board (INCB) ausstellen zu lassen. Diese muss ebenfalls beglaubigt werden. Darin sollten Wirkstoff und Dosierung der Arznei sowie Dauer der Reise vermerkt sein.

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