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24th März
2010
written by admin

Die Gebührenhoheit staatlicher Stellen schreckt vor keiner Sophistik zurück:

Zuerst wurde bei meinen Eltern das Grundstück vor Jahren erschlossen, was einen 5-stelligen Eurobetrag kostete. Nunmehr werden Abwassergebühren von 2007 bis 2009 nachträglich abgerechnet, weil das Regenwasser in diesem Waldgrundstück in die Kanalisation läuft. (zusätzlich zum Brauchwasser)

Mal sehen, was an Gebührenschrauben nach der NRW Wahl noch kreiert wird. Marode sind ja alle staatlichen Stellen, und ich bezweifele, dass sich das ändert solange Beamte und Politiker Geld verwalten dürfen.

Letztlich fällt keinem mehr ein, als die Arbeitskraft der Bürger zu schröpfen und die allgemeine Enteignung gesetzlich abgesichert voranzutreiben.  Die begehrtesten Opfer sind die Rentner, die nun bald auch die Kopfpauschale tragen müssen.  Das ist der Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Die bürgerliche Freiheit reduziert sich auf die Aufgabe, diese Zwangsabgaben wie GEZ, Praxisgebühr u.a.m selbst überweisen oder zahlen zu dürfen. Natürlich sollte man sich aber auf dem Weg zur Bank nicht blitzen lassen und schon gar nicht falsch parken, während man in der Bank weilt.

Eine Lösung könnte die persönliche Haftung von Beamten und Politikern sein, die Ausgabenbefugnis haben. So wie sie das für Manager durchsetzen, kann die Regelung auf staatliche Bedienstete übertragen werden.