BGH untersagt Gebühren für Zahlungsabwicklung von Tickets
Die Billig-Fluggesellschaft Ryanair darf keine Gebühren für die Zahlung ihrer Flüge mit Kredit- oder Geldkarten erheben. Ryanair erbringe für die Gebühr keine Leistung und erlaube keine Barzahlung, begründete der Bundesgerichtshof (BGH) sein am Donnerstag verkündetes Urteil.
Ryanair fordert für Zahlungen mit Kreditkarte eine Gebühr von 4,00 Euro und mit Geldkarte 1,50 Euro pro Fluggast und einfachem Flug. Gebührenfreie Zahlungen sind lediglich mit der Visa-Electron-Karte möglich.
Der BGH sieht in den Gebühren eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Die Fluggesellschaft dürfe zwar aus Gründen der Wirtschaftlichkeit Barzahlungen ausschließen. Sie müsse dem Kunden die Bezahlung aber “auf einem gängigen Weg” ermöglichen, ohne dafür zusätzliche Gebühren zu erheben. Dass dies allein mit der Visa-Electron-Karte möglich ist, “genügt nicht”, entschied der BGH.
(AZ: Xa ZR 68/09 )